Damit Sie vor der Terminbuchung wissen, womit Sie rechnen können, finden Sie hier einen transparenten Überblick über Kosten und Abrechnung nach GOÄ. Sie erfahren, wer behandelt werden kann und mit welchen Kosten Sie typischerweise rechnen können.

Wer kann behandelt werden?

Behandelt werden privat krankenversicherte Patientinnen und Patienten sowie Selbstzahler:innen. Eine direkte Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist nicht möglich.

Gesetzlich Versicherte können die Leistungen als Selbstzahler:innen in Anspruch nehmen und erhalten eine Privatrechnung nach GOÄ.

Abrechnung nach GOÄ

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die einzelnen Leistungen werden transparent und nachvollziehbar auf der Rechnung ausgewiesen.

Typische Kosten (Orientierungswerte)

Die folgenden Angaben dienen als unverbindliche Orientierung.

Akut-Termin (10–15 Minuten)
→ ca. 30–45 € (z. B. GOÄ Nr. 1 oder 3, je nach Aufwand)

Beratung / Verlaufskontrolle / Baby-Termin (20–30 Minuten)
→ ca. 30–50 € (meist GOÄ Nr. 3, ggf. mit weiteren Ziffern)

Follow-up Termin
→ ca . 20–30 € (z. B. GOÄ Nr. 1)

Die genauen GOÄ-Ziffern und der endgültige Betrag werden auf der Rechnung transparent aufgeführt.

Online-Buchungsgebühr (10 €)

Für jeden online gebuchten Termin fällt eine Gebühr von 10 € an. Diese wird bei der Buchung fällig und vollständig mit der späteren Arztrechnung verrechnet.

Stornierung & Nichterscheinen

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich.
In diesem Fall wird die Gebühr von 10 € vollständig erstattet.

Bei kurzfristiger Absage (unter 24 Stunden) oder Nichterscheinen wird die Gebühr als Ausfallentschädigung einbehalten.

Erstattung durch Ihre Krankenversicherung

Bitte klären Sie vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang Videosprechstunden sowie die entsprechende GOÄ-Abrechnung in Ihrem Tarif erstattungsfähig sind.

Unabhängig von der Erstattung durch Ihre Versicherung sind Sie als Patient:in Vertragspartner:in und zur Zahlung der Rechnung verpflichtet.